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Medical LAPL

Tauglichkeits­untersuchung zum Erwerb oder Erhalt einer LAPL- oder UL-Pilotenlizenz

Tauglichkeits­untersuchung Medical LAPL

Das LAPL Medical ist das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis für Inhaberinnen und Inhaber einer Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL) sowie für bestimmte Segelflug- und Ballonlizenzen innerhalb der Europäischen Union. Die Untersuchung umfasst eine allgemeine ärztliche Untersuchung einschließlich Seh- und Hörtests sowie eine Beurteilung des Herz-Kreislauf-Systems. Im Vergleich zum Medical Klasse 2 sind die Anforderungen einfacher und speziell auf die Freizeitfliegerei zugeschnitten.

Alle Informationen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Fluglizenz, Anzahl der Flugstunden seit Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses

  • altes Tauglichkeitszeugnis

  • Brille und ggfs. Kontaktlinsen, wenn diese beim Fliegen getragen werden sollen

  • Aktueller Brillenpass (obligat bei der Erstuntersuchung)

  • Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit (z.B. Entlassungsberichte der Klinik, Facharztbefunde)

  • Antragsformular Medical, Ergänzung zum Antragsformular und Datenschutzerklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, siehe Dokumentendownload)

  • LAPL (A) (Aeroplane)

  • LAPL (H) (Hubschrauber)

  • LAPL (S) (Segelflugzeug)

  • LAPL (B) (Ballon)

  • Ultraleichtpiloten

Die Flugtauglichkeitsuntersuchung für das LAPL Medical dient der Feststellung, ob Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich in der Lage sind, ein Luftfahrzeug sicher zu führen. Sie umfasst in der Regel folgende Bereiche:

  • Anamnese
    Umfassende Krankengeschichte, inklusive Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologischer und psychischer Erkrankungen, Operationen, Unfällen, eingenommenen Medikamenten und Suchterkrankungen.

  • Allgemeine körperliche Untersuchung
    Untersuchung von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut, Nervensystem sowie eine allgemeine Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

  • Herz-Kreislauf-System

    • Kontrolle von Blutdruck und Herzfrequenz.

    • Ruhe-EKG

  • Sehvermögen

    • Sehschärfenbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, der Augenbeweglichkeit, des Stereosehens und des Farbensehens

    • Sehschärfe: mindestens 0,7 (70 % Sehleistung) auf beiden Augen zusammen (mit oder ohne Korrektur). Mindestwert für jedes Auge einzeln 0,5 (50% Sehleistung). Die Prüfung erfolgt in den Entfernungen 0,4 m, 1,0 m und 5 m. Die Untersuchung muss mit einer Sehhilfe erfolgen, ein Wechsel ist nicht erlaubt.

    • Farbensehen: Ishihara-Test. Bei Nichtbestehen des Ishihara-Tests wird die Limitation VCL (Fliegen nur bei Tageslicht erlaubt) ins Medical eingetragen. Diese Limitation kann in Konsultation mit dem Luftfahrbundesamt entfernt werden, wenn entweder der Farbensehtest am Nagel-Anomaloskop, der Lantern-Test oder der CAD-Test erfolgreich absolviert wird.

  • Hörvermögen

    • Normales Sprachverständnis in einem Gespräch aus 2 Metern Entfernung

  • Laboruntersuchungen

    • Urinuntersuchung (z. B. Zucker, Eiweiß, Blut).

  • Weitere Untersuchungen

    • Lungenfunktionstests nur bei entsprechender Symptomatik oder Vorerkrankungen der Lunge

    • bei BMI >35 kg/m2: Evaluation des Herz-Kreislauf-Systems mit Messung von Blutzucker, HbA1c und Blutfetten, Langzeit-Blutdruck, Ergometrie, Echokardiographie, Carotis-Duplexuntersuchung, Screening auf Schlafapnoe (Kann in unserer Praxis erfolgen). Ggfs. ist ein medizinischer Überprüfungsflug notwendig.

    • Fachärztliche Zusatzgutachten bei auffälligen Befunden

  • bis 39 Jahre: 5 Jahre

  • ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre

Bei jeder Untersuchung für ein Medical erfolgt eine Routine-Augenuntersuchung in unserer Praxis. Diese führen wir komplett selbst durch. Eine augenfachärztliche Untersuchung ist normalerweise nicht notwendig.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine FACHärztliche Augenuntersuchung notwendig:

  • Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden in der Routineuntersuchung vor Ort.

  • Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.

Die augenärztliche Untersuchung kann prinzipiell in einer Augenarztpraxis Ihrer Wahl stattfinden. Die Verwendung des "Augenärztlichen Untersuchungsberichtes" vom LBA ist jedoch obligat.

Eine HNO-ärztliche Untersuchung ist nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres.

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die Basisuntersuchung, die alle zwingend notwendigen Untersuchungen beinhaltet, wird ein fester Betrag berechnet. Die Kosten können Sie per Telefon erfragen.

Sollten wegen bestimmter Vorerkrankungen oder einem stark erhöhten kardiovaskulärem Risiko zusätzliche Untersuchungen notwendig sein, werden diese zusätzlich berechnet (z.B. Ergometrie und Echokardiographie bei BMI >35 kg/m2)

Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit EC-/Kreditkarte.

Notwendige fachärztliche Untersuchungen werden vom jeweiligen Facharzt entsprechend der GOÄ selbst in Rechnung gestellt.