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Medical Klasse 2

Tauglichkeits­untersuchung zum Erwerb oder Erhalt einer Privat­pilotenlizenz (PPL, SPL, BPL)

Tauglichkeits­untersuchung Medical Klasse 2

Das Medical Klasse 2 ist ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, das für die Ausübung einer Privatpilotenlizenz (PPL) sowie für bestimmte Segelflug- oder Ballonlizenzen erforderlich ist. Die Untersuchung beinhaltet unter anderem eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, des Herz-Kreislauf-Systems sowie Laboruntersuchungen von Blut und Urin. Im Unterschied zum Medical Klasse 1 für Berufspiloten sind die Anforderungen weniger umfangreich und an die private Fliegerei angepasst.

Alle Informationen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Fluglizenz, Anzahl der Flugstunden seit Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses

  • altes Tauglichkeitszeugnis

  • Brille und ggfs. Kontaktlinsen, wenn diese beim Fliegen getragen werden sollen

  • Aktueller Brillenpass

  • Immer bei Erstuntersuchung: Augenarztbericht auf LBA-Formular (kann auch nachgereicht werden, wenn der Augenarzttermin noch nicht stattgefunden hat)

  • Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit (z.B. Entlassungsberichte der Klinik, Facharztbefunde)

  • Antragsformular Medical, Ergänzung zum Antragsformular und Mental Health Fragebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, siehe Dokumentendownload)

  • Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)

  • Führer von Hubschraubern (PPLH)

  • Führer von Segelflugzeugen (SPL)

  • Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)

  • HEMS-TC ("Helicopter Emergency Medical Services Technical Crew Member" = Notfallsanitäter im Rettungshubschraubers)

  • Luftsportgeräteführer
    Tandem-Fallschirmspringer / Tandem- Paraglider u.a.

Das Medical Klasse 2 ist Voraussetzung für Privatpiloten (PPL) sowie für bestimmte Segelflug- oder Ballonlizenzen. Es stellt sicher, dass Pilotinnen und Piloten für die private Fliegerei gesundheitlich geeignet sind. Es ist damit eine Zwischenstufe zwischen dem weniger strengen LAPL Medical und dem deutlich umfangreicheren Medical Klasse 1 für Berufspiloten.

  • Anamnese
    Umfassende Krankengeschichte, inklusive Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologischer und psychischer Erkrankungen, Operationen, Unfällen, eingenommenen Medikamenten und Suchterkrankungen.

  • Allgemeine körperliche Untersuchung
    Untersuchung von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut, Nervensystem sowie eine allgemeine Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

  • Herz-Kreislauf-System

    • Kontrolle von Blutdruck und Herzfrequenz.

    • Ruhe-EKG

    • Ab dem 40. Lebensjahr: Einschätzung der Herz-Kreislauf-Risikofaktoren:

      Es erfolgt dabei die Bestimmung des 10-Jahres-Risikos für Herzinarkte und Schlaganfälle mit einem Risikorechner (Score 2 oder Procam). Bei einem 10-Jahres-Risiko ab 10% sind weiterführende Untersuchungen (Belastungs-EKG, Ultraschall der Halsgefäße, Ultraschall des Herzens) notwendig. Gleiches gilt bei Vorliegen von zwei oder mehr Herz-Kreislauf-Risikofaktoren. Diese sind zum Beispiel Rauchen, Diabetes, Bluthochdruck, Übergewicht oder Störungen des Fettstoffwechsels. Die zusätzlichen Untersuchungen führen wir in unserer Praxis durch oder können von externen Ärzten mitgebracht werden (maximal 3 Monate alt).

    • Ab dem 60. Lebensjahr: routinemäßiges Belastungs-EKG (praxisinterne Regelung). Eine Ultraschalluntersuchung der Halsgefäße und des Herzens erfolgt auch hier in Abhängigkeit des 10-Jahres-Risikos für Herzinfarkte und Schlaganfälle (wie ab dem 40. Lebensjahr, siehe oben).

  • Sehvermögen

    • Sehschärfenbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, der Augenbeweglichkeit, des Stereosehens und des Farbensehens

    • Sehschärfe: mindestens 0,7 (70 % Sehleistung) auf beiden Augen zusammen (mit oder ohne Korrektur). Mindestwert für jedes Auge einzeln 0,5 (50% Sehleistung). Die Prüfung erfolgt in den Entfernungen 0,4 m, 1,0 m und 5 m. Die Untersuchung muss mit einer Sehhilfe erfolgen, ein Wechsel ist nicht erlaubt.

    • Farbensehen: Ishihara-Test. Bei Nichtbestehen des Ishihara-Tests wird die Limitation VCL (Fliegen nur bei Tageslicht erlaubt) ins Medical eingetragen. Diese Limitation kann in Konsultation mit dem Luftfahrbundesamt entfernt werden, wenn entweder der Farbensehtest am Nagel-Anomaloskop, der Lantern-Test oder der CAD-Test erfolgreich absolviert wird.

    • ab 60 Jahre: Prüfung des Dämmerungskontrastsehens bei jeder Untersuchung. Zu erreichende Kontraststufe mit und ohne Blendung 1:2,7 (entspricht den Anforderungen für LKW-Fahrer)

  • Hörvermögen

    • Normales Sprachverständnis in einem Gespräch aus 2 Metern Entfernung

    • Reintonaudiometrie (bei Instrumentenflugberechtigung)

  • Laboruntersuchungen

    • Urinuntersuchung (z. B. Zucker, Eiweiß, Blut).

    • ab 40. Lebensjahr: Bestimmung der Blutfette zur Berechnung des Herz-Kreislaufrisikos

  • Weitere Untersuchungen

    • Lungenfunktionstests bei entsprechender Symptomatik oder Vorerkrankungen der Lunge

    • bei BMI >35 kg/m2: Evaluation des Herz-Kreislauf-Systems mit Messung von Blutzucker, HbA1c und Blutfetten, Langzeit-Blutdruck, Ergometrie, Echokardiographie, Carotis-Duplex-Untersuchung, Screening auf Schlafapnoe (Kann in unserer Praxis erfolgen). Ggfs. ist ein medizinischer Überprüfungsflug notwendig.

    • Fachärztliche Zusatzgutachten bei auffälligen Befunden

  • bis 39 Jahre: 5 Jahre

  • ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre

  • ab dem 50. Lebensjahr: 1 Jahr

Bei jeder Verlängerungsuntersuchung für ein Medical erfolgt eine Routine-Augenuntersuchung in unserer Praxis. Diese führen wir komplett selbst durch.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine fachärztliche Augenuntersuchung notwendig, die auf dem vom LBA vorgegebenen Formular „Augenärztlicher Untersuchungsbericht“ dokumentiert werden muss

  • Immer bei der Erstuntersuchung.

  • Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden.

  • Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.

Die augenärztliche Untersuchung kann prinzipiell in einer Augenarztpraxis Ihrer Wahl stattfinden. Die Verwendung des "Augenärztlichen Untersuchungsberichtes" vom LBA ist jedoch obligat.

Eine HNO-ärztliche Vorstellung ist bei Verlängerungsuntersuchungen nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres.

Bei Klasse 1-Tauglichkeitsuntersuchungen wird regelhaft eine Reintonaudiometrie durchgeführt. Diese führen wir in unserer Praxis selbst durch.

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die Basisuntersuchung, die alle zwingend notwendigen Untersuchungen beinhaltet, wird ein fester Betrag berechnet. Die Kosten können Sie per Telefon erfragen.

Sollten wegen bestimmter Vorerkrankungen oder wegen altersabhängiger EASA-Vorgaben zusätzliche Untersuchungen notwendig sein, werden diese zusätzlich berechnet (z.B. Prüfung des Dämmerungssehens bei Piloten ab 60 Jahren oder Echokardiographie, Belastungs-EKG und Carotis-Duplex-Untersuchung bei erhöhtem Herz-Kreislaufrisiko)

Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit EC-/Kreditkarte.

Notwendige fachärztliche Untersuchungen werden vom jeweiligen Facharzt entsprechend der GOÄ selbst in Rechnung gestellt.

Bei Nichterscheinen oder Terminabsage am Tag der geplanten Untersuchung nach 08:00 Uhr erlauben wir uns, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.