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Medical Klasse 2

Tauglichkeits­untersuchung zum Erwerb oder Erhalt einer Privat­pilotenlizenz (PPL, SPL, BPL)

Tauglichkeits­untersuchung Medical Klasse 2

Das Medical Klasse 2 ist ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, das für die Ausübung einer Privatpilotenlizenz (PPL) sowie für bestimmte Segelflug- oder Ballonlizenzen erforderlich ist. Die Untersuchung beinhaltet unter anderem eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, des Herz-Kreislauf-Systems sowie Laboruntersuchungen von Blut und Urin. Im Unterschied zum Medical Klasse 1 für Berufspiloten sind die Anforderungen weniger umfangreich und an die private Fliegerei angepasst.

Alle Informationen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Fluglizenz, Anzahl der Flugstunden seit Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses

  • altes Tauglichkeitszeugnis

  • Brille und ggfs. Kontaktlinsen, wenn diese beim Fliegen getragen werden sollen

  • Aktueller Brillenpass

  • Immer bei Erstuntersuchung: Augenarztbericht auf LBA-Formular (siehe unten)

  • Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit (z.B. Entlassungsberichte der Klinik, Facharztbefunde)

  • Antragsformular Medical, Ergänzung zum Antragsformular und Datenschutzerklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, siehe Dokumentendownload)

  • Führer von Flächenflugzeugen (PPLA)

  • Führer von Hubschraubern (PPLH)

  • Führer von Segelflugzeugen (SPL)

  • Freiballonführer gewerblich und privat (BPL)

  • HEMS-TC ("Helicopter Emergency Medical Services Technical Crew Member" = Notfallsanitäter im Rettungshubschraubers)

  • Luftsportgeräteführer
    Tandem-Fallschirmspringer / Tandem- Paraglider u.a.

Das Medical Klasse 2 ist Voraussetzung für Privatpiloten (PPL) sowie für bestimmte Segelflug- oder Ballonlizenzen. Die Untersuchung ist umfangreicher als beim LAPL Medical und deckt mehrere medizinische Fachbereiche ab:

  • Anamnese
    Umfassende Krankengeschichte, inklusive Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologischer und psychischer Erkrankungen, Operationen, Unfällen, eingenommenen Medikamenten und Suchterkrankungen.

  • Allgemeine körperliche Untersuchung
    Untersuchung von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut, Nervensystem sowie eine allgemeine Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

  • Herz-Kreislauf-System

    • Kontrolle von Blutdruck und Herzfrequenz.

    • Ruhe-EKG

    • Turnusmäßige Einschätzung der Herz-Kreislauf-Risikofaktoren:

      40-49 Jahre: alle 5 Jahre

      50-59 Jahre: alle 3 Jahre

      ab 60 Jahre: alle 2 Jahre

      Es erfolgt dabei die Bestimmung des 10-Jahres-Risikos für Herzinarkte und Schlaganfälle mit dem SCORE2-Risikorechner. Bei einem 10-Jahres-Risiko ab 10% sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Gleiches gilt bei Vorliegen von zwei oder mehr Herz-Kreislauf-Risikofaktoren. Diese Untersuchungen (Ergometrie, Echokardiographie, Carotis-Duplex-Untersuchung) führen wir in unserer Praxis durch.

  • Sehvermögen

    • Sehschärfenbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, der Augenbeweglichkeit, des Stereosehens und des Farbensehens

    • Sehschärfe: mindestens 0,7 (70 % Sehleistung) auf beiden Augen zusammen (mit oder ohne Korrektur). Mindestwert für jedes Auge einzeln 0,5 (50% Sehleistung). Die Prüfung erfolgt in den Entfernungen 0,4 m, 1,0 m und 5 m. Die Untersuchung muss mit einer Sehhilfe erfolgen, ein Wechsel ist nicht erlaubt.

    • Farbensehen: Ishihara-Test. Bei Nichtbestehen des Ishihara-Tests wird die Limitation VCL (Fliegen nur bei Tageslicht erlaubt) ins Medical eingetragen. Diese Limitation kann in Konsultation mit dem Luftfahrbundesamt entfernt werden, wenn entweder der Farbensehtest am Nagel-Anomaloskop, der Lantern-Test oder der CAD-Test erfolgreich absolviert wird.

    • ab 60 Jahre: Prüfung des Dämmerungskontrastsehens bei jeder Untersuchung. Zu erreichende Kontraststufe mit und ohne Blendung 1:2,7

  • Hörvermögen

    • Normales Sprachverständnis in einem Gespräch aus 2 Metern Entfernung

    • Reintonaudiometrie, obligat bei Instrumentenflugberechtigung.

  • Laboruntersuchungen

    • Urinuntersuchung (z. B. Zucker, Eiweiß, Blut).

    • Bestimmung der Blutfette bei turnusmäßiger Beurteilung des Herz-Kreislaufrisikos (siehe oben)

  • Weitere Untersuchungen

    • Lungenfunktionstests nur bei entsprechender Symptomatik oder Vorerkrankungen der Lunge

    • bei BMI >35 kg/m2: Evaluation des Herz-Kreislauf-Systems mit Messung von Blutzucker, HbA1c und Blutfetten, Langzeit-Blutdruck, Ergometrie, Echokardiographie, Carotis-Duplex-Untersuchung, Screening auf Schlafapnoe (Kann in unserer Praxis erfolgen). Ggfs. ist ein medizinischer Überprüfungsflug notwendig.

    • Fachärztliche Zusatzgutachten bei auffälligen Befunden

Das Medical Klasse 2 stellt sicher, dass Pilotinnen und Piloten für die private Fliegerei gesundheitlich geeignet sind. Es ist damit eine Zwischenstufe zwischen dem weniger strengen LAPL Medical und dem deutlich umfangreicheren Medical Klasse 1 für Berufspiloten.

  • bis 39 Jahre: 5 Jahre

  • ab dem 40. Lebensjahr: 2 Jahre

  • ab dem 50. Lebensjahr: 1 Jahr

Bei jeder Verlängerungsuntersuchung für ein Medical erfolgt eine Routine-Augenuntersuchung in unserer Praxis. Diese führen wir komplett selbst durch.

In bestimmten Fällen ist jedoch eine fachärztliche Augenuntersuchung notwendig, die auf dem vom LBA vorgegebenen Formular „Augenärztlicher Untersuchungsbericht“ dokumentiert werden muss

  • Immer bei der Erstuntersuchung. Diese erfolgt jedoch bei einem Medical Klasse1 in einem flugmedizinischen Zentrum

  • In Abständen von längstens 5 Jahren, wenn ein Refraktionsfehler die Ausprägung von ±3 Dpt.* übersteigt aber +5 Dpt.* Hyperopie bzw. -6 Dpt.* Myopie nicht überschreitet, oder ein Astigmatismus oder eine Anisometropie 2 Dpt.* übersteigt, aber 3 Dpt.* nicht überschreitet (Eintragung RXO)

  • In Abständen von längstens 2 Jahren, wenn ein Refraktionsfehler die Ausprägung von -6 Dpt.* Myopie übersteigt, oder ein Astigmatismus oder eine Anisometropie 3 Dpt.* übersteigt. (Eintragung RXO)

  • Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden.

  • Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.

Die augenärztliche Untersuchung kann prinzipiell in einer Augenarztpraxis Ihrer Wahl stattfinden. Die Verwendung des "Augenärztlichen Untersuchungsberichtes" vom LBA ist jedoch obligat.

Eine HNO-ärztliche Vorstellung ist bei Verlängerungsuntersuchungen nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres.

Bei Klasse 1-Tauglichkeitsuntersuchungen wird regelhaft eine Reintonaudiometrie durchgeführt. Diese führen wir in unserer Praxis selbst durch.

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die Basisuntersuchung, die alle zwingend notwendigen Untersuchungen beinhaltet, wird ein fester Betrag berechnet. Die Kosten können Sie per Telefon erfragen.

Sollten wegen bestimmter Vorerkrankungen oder wegen altersabhängiger EASA-Vorgaben zusätzliche Untersuchungen notwendig sein, werden diese zusätzlich berechnet (z.B. Prüfung des Dämmerungssehens bei Piloten ab 60 Jahren oder Echokardiographie, Belastungs-EKG und Carotis-Duplex-Untersuchung bei erhöhtem Herz-Kreislaufrisiko)

Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit EC-/Kreditkarte.

Notwendige fachärztliche Untersuchungen werden vom jeweiligen Facharzt entsprechend der GOÄ selbst in Rechnung gestellt.

Bei Nichterscheinen oder Terminabsage am Tag der geplanten Untersuchung nach 08:00 Uhr erlauben wir uns, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.