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Medical Klasse 1

Tauglichkeits­untersuchung zum Erwerb oder Erhalt einer Berufspilotenlizenz (CPL, ATPL, MPL)

Tauglichkeits­untersuchung Medical Klasse 1

Ein Medical Klasse 1 ist das höchste medizinische Tauglichkeitszeugnis in der zivilen Luftfahrt und wird benötigt, wenn man gewerblich als Pilot arbeiten möchte.

Alle Informationen

  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation

  • Fluglizenz, Anzahl der Flugstunden seit Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses

  • EAMR-Nummer

  • altes Tauglichkeitszeugnis

  • Brille und ggfs. Kontaktlinsen, wenn diese beim Fliegen getragen werden sollen

  • Aktueller Brillenpass

  • ggfs. augenärztlicher Befund bei RXO-Eintragung oder neu aufgetretenen Augenproblemen

  • Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit (z.B. Entlassungsberichte der Klinik, Facharztbefunde)

  • Antragsformular Medical, Ergänzung zum Antragsformular und Datenschutzerklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, siehe Dokumentendownload)

  • Flugzeugführer (ATPL, CPL, MPL)

  • Führer von Hubschraubern (ATPL, CPL)

  • Luftschiffführer

  • Flugingenieure

  • Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizei des Bundes und der Länder

Das Medical Klasse 1 ist das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis für Berufspiloten (CPL, ATPL, MPL) und Flugschüler, die eine entsprechende Ausbildung beginnen. In unserer Praxis werden nur Folgeuntersuchungen durchgeführt. Die Erstuntersuchung für ein Medical Klasse 1 erfolgt in einem flugmedizischen Zentrum.

  • Anamnese
    Umfassende Krankengeschichte, inklusive Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel-, neurologischer und psychischer Erkrankungen, Operationen, Unfällen, eingenommenen Medikamenten und Suchterkrankungen.

  • Allgemeine körperliche Untersuchung
    Untersuchung von Herz, Lunge, Bewegungsapparat, Haut, Nervensystem sowie eine allgemeine Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

  • Herz-Kreislauf-System

    • Kontrolle von Blutdruck und Herzfrequenz.

    • Ruhe-EKG

    • Turnusmäßige Einschätzung der Herz-Kreislauf-Risikofaktoren:

      40-49 Jahre: alle 5 Jahre

      50-59 Jahre: alle 3 Jahre

      ab 60 Jahre: alle 2 Jahre

      Es erfolgt dabei die Bestimmung des 10-Jahres-Risikos für Herzinarkte und Schlaganfälle mit dem SCORE2-Risikorechner. Bei einem 10-Jahres-Risiko ab 10% sind weiterführende Untersuchungen notwendig. Gleiches gilt bei Vorliegen von zwei oder mehr Herz-Kreislauf-Risikofaktoren. Diese Untersuchungen (Ergometrie, Echokardiographie) führen wir in unserer Praxis durch.

    • Nach Erreichen des 65. Lebensjahres und danach alle 4 Jahre: Vorgeschriebene erweiterte kardiovaskuläre Untersuchung durch einen Facharzt für Kardiologie: Wir arbeiten mit einigen kardiologischen Praxen zusammen und vermitteln Sie auf Wunsch gerne dorthin.

  • Sehvermögen

    • Sehschärfenbestimmung, Untersuchung des vorderen und hinteren Augenabschnittes, der Augenbeweglichkeit, des Stereosehens und des Farbensehens

    • Sehschärfe: mindestens 1,0 (100 % Sehleistung) auf beiden Augen zusammen (mit oder ohne Korrektur). Mindestwert für jedes Auge einzeln 0,7 (70% Sehleistung). Die Prüfung erfolgt in den Entfernungen 0,4 m, 1,0 m und 5 m. Die Untersuchung muss mit einer Sehhilfe erfolgen, ein Wechsel ist nicht erlaubt.

    • Farbensehen: Ishihara-Test

    • ab 60 Jahre: Prüfung des Dämmerungskontrastsehens bei jeder Untersuchung. Zu erreichende Kontraststufe mit und ohne Blendung 1:2,7

    • bei RXO-Limitation: turnusmäßige fachärztliche Augenuntersuchungen

  • Hörvermögen

    • Normales Sprachverständnis in einem Gespräch aus 2 Metern Entfernung

    • Reintonaudiometrie

  • Laboruntersuchungen

    • Urinuntersuchung (z. B. Zucker, Eiweiß, Blut).

    • Blutuntersuchungen: immer: Hämoglobin/Hämatokrit; weitere Untersuchungen nur in Abhängigkeit von Beschwerden oder Vorerkrankungen

    • Bestimmung der Blutfette bei turnusmäßiger Beurteilung des Herz-Kreislaufrisikos (siehe oben)

  • Weitere Untersuchungen

    • Lungenfunktionstests nur bei entsprechender Symptomatik oder Vorerkrankungen der Lunge

    • bei BMI >35 kg/m2: Evaluation des Herz-Kreislauf-Systems mit Messung von Blutzucker, HbA1c und Blutfetten, Langzeit-Blutdruck, Ergometrie, Echokardiographie, Screening auf Schlafapnoe (Kann in unserer Praxis erfolgen). Ggfs. ist ein medizinischer Überprüfungsflug notwendig.

    • Fachärztliche Zusatzgutachten bei auffälligen Befunden

  • 12 Monate bis 59 Jahre

  • 6 Monate ab dem 60. Lebensjahr

  • 6 Monate ab 40. Lebensjahr bei Single-Commercial-Pilot-Passenger-Transportation

Bei jeder Verlängerungsuntersuchung für ein Medical erfolgt eine Routine-Augenuntersuchung in unserer Praxis. Diese führen wir komplett selbst durch.

In folgenden Fällen ist jedoch eine fachärztliche Augenuntersuchung notwendig:

  • Immer bei der Erstuntersuchung (in einem flugmedizinischen Zentrum)

  • Immer bei normabweichenden oder zweifelhaften Befunden.

  • Immer bei deutlicher Verschlechterung des unkorrigierten Visus, jeglicher Verschlechterung des bestkorrigierten Visus, dem Auftreten einer Augenerkrankung, einer Augenverletzung oder einer Augenoperation.

  • bei RXO-Eintrag im Medical (= regelmäßige augenfachärztliche Untersuchungen erforderlich)

    alle 5 Jahre bei folgenden Werten:

    • zwischen + 3,0 und + 5,0 Dioptrien 

    • zwischen - 3,0 und - 6,0 Dioptrien 

    • Astigmatismus und / oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0 Dioptrien

    alle 2 Jahre bei folgenden Werten:

    • Refraktionsfehler > 6,0 Dioptrien

    • Astigmatismus und/ oder Anisometropie > 3,0 Dioptrien

Die augenärztliche Untersuchung kann prinzipiell in einer Augenarztpraxis Ihrer Wahl stattfinden. Die Verwendung des "Augenärztlichen Untersuchungsberichtes" vom LBA ist jedoch obligat.

Eine HNO-ärztliche Vorstellung ist bei Verlängerungsuntersuchungen nicht regelhaft notwendig. Sie wird nur im Bedarfsfall notwendig, z.B. bei Erkrankungen des Gleichgewichtsorganes, Belüftungsstörungen der Nasennebenhöhlen oder des Mittelohres.

Bei Klasse 1-Tauglichkeitsuntersuchungen wird regelhaft eine Reintonaudiometrie durchgeführt. Diese führen wir in unserer Praxis selbst durch.

Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die Basisuntersuchung, die alle zwingend notwendigen Untersuchungen beinhaltet, wird ein fester Betrag berechnet. Die Kosten können Sie per Telefon erfragen.

Sollten wegen bestimmter Vorerkrankungen oder wegen altersabhängiger EASA-Vorgaben zusätzliche Untersuchungen notwendig sein, werden diese zusätzlich berechnet (z.B. Prüfung des Dämmerungssehens bei Piloten ab 60 Jahren oder Echokardiographie, Belastungs-EKG und Carotis-Duplex-Untersuchung bei erhöhtem Herz-Kreislaufrisiko)

Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder mit EC-/Kreditkarte.

Notwendige fachärztliche Untersuchungen werden vom jeweiligen Facharzt entsprechend der GOÄ selbst in Rechnung gestellt.

Bei Nichterscheinen oder Terminabsage am Tag der geplanten Untersuchung nach 08:00 Uhr erlauben wir uns, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.